Der Schulvorstand des Cato Bontjes van Beek-Gymnasiums setzt sich aus 16 gewählten Mitgliedern zusammen. Diese bestehen aus Schülern, Eltern, Lehrern und einem Vorsitzenden. Die Aufgaben des Schulvorstandes ergeben sich aus § 38a NSchG. Demnach entscheidet der Schulvorstand z.B. über
- die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
- den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,erin oder des Schulleiters,
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation
- die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,
- die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters, der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters sowie anderer Beförderungsstellen,
- die Ausgestaltung der Stundentafel,
- Schulpartnerschaften,
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen,
- die Durchführung von Projektwochen,
- die Werbung und das Sponsoring in der Schule
- die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule
Schüler-, Eltern- und Lehrervertreter bitten die Schulgemeinde ausdrücklich, wichtige Themen an einzelne Mitglieder heranzutragen, damit diese auf einer der nächsten Sitzungen des Schulvorstandes beraten werden können. Der Schulvorstand tagt nichtöffentlich etwa fünfmal im Schuljahr. Die Tagesordnungen der einzelnen Sitzungen hängen am Mitteilungsbrett im Lehrerzimmer im Vorfeld aus. Über die Beratungen und Beschlüsse wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das im Lehrerzimmer eingesehen werden kann. Gern erteilen auch die Mitglieder des Gremiums Auskunft über Beratungsergebnisse, die nicht der Vertraulichkeit unterliegen.