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Niedersächsische Verordnungen
Antworten zu den häufigsten Fragen bezüglich der Vergabe der Latina findet man auf der Seite Schule und Recht in Niedersachsen.
- zur Bescheinigung des Erwerbs des Latinums:
Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) 16.3 und 18 - zur Regelung der Latinumsvergabe (Lateinunterricht ab Jg. 6):
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB - AVO - GOBAK) 16.4. Anlage 3 - zum Schulbesuch im Ausland:
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg EB - AVO - GOBAK 16.6 – 16.6.3f.